AGB

1. Geltung
Für den Verkauf unserer Produkte gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen, auch wenn wir abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers nicht im Einzelfall widersprochen haben. Mit der Annahme unserer Produkte gelten diese Geschäftsbedingungen, als durch den Besteller – selbst im Falle seines vorangegangenen Widerspruchs – vorbehaltlos angenommen. Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

2. Angebote und Preise
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Ebenso sind technische Beschreibungen und sonstige Angaben in Angeboten, Prospekten und sonstigen Informationen zunächst unverbindlich. Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluß Kostenerhöhungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen  nachweisen. Bei kurzfristigen Lieferungen gilt die ausgestellte Rechnung als Auftragsbestätigung.

3. Versand und Gefahrübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart. Der Versand erfolgt auf  Kosten und Gefahr des Bestellers.

4. Liefertermine
Wird eine vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten und hat der Besteller eine angemessene Nachfrist gesetzt, so kann er bei deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruht und sind auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten.

5. Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
Bei Zahlungsverzug sind vom Besteller Verzugszinsen, in Höhe von 5% im B2C bzw. 9% im B2B p.a. über dem Basiszinssatz, den die Deutsche Bundesbank im Bundesanzeiger bekannt gibt, zu zahlen. Zusätzlich erheben wir im B2B im Verzugsfall eine Verzugspauschale in Höhe von 40 EUR (§ 288 BGB). Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Sofern uns nach Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers rechtfertigen oder der Besteller mit anderen Verbindlichkeiten in Verzug gerät, sind wir berechtigt, die Auslieferung dieser und weiterer Bestellungen nur gegen Vorkasse vorzunehmen.
Der Besteller kann nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder von uns anerkannten Gegenansprüchen aufrechnen. Bei strittigen Gegenansprüchen steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu.
Wird der Versand der am Lager liegenden Teile auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat berechnet. Wir sind berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
Bei der Auftragsart „Abruf“ hat die Abnahme innerhalb der nächsten 12 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden und künftig entstehenden Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller, einschließlich unserer Kontokorrentforderungen und einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern. Er tritt bereits mit dem Kauf der Vorbehaltsware, die aus ihrer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden an uns ab. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller bis auf Widerruf berechtigt. Unsere Befugnis die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Dann aber können wir verlangen, daß der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Forderungsabtretung dem Kunden des Bestellers offenzulegen. Die Verarbeitung der Kaufsache durch den Besteller wird für uns vorgenommen. Wir erwerben das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Werts der Kaufsache, zu dem der mitverarbeiteten Gegenstände zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
Obige Sicherungsrechte werden auf Anforderung des Bestellers aufgegeben, wenn der Sicherungswert, die zu sichernde Forderung um mehr als 25 % übersteigt.
Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter, die unsere Rechte gefährden, sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes, sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns, gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.

7. Auskünfte und Beratung
Alle schriftlichen oder mündlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren, erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die nicht als zugesichert gelten. Der Besteller hat sich vielmehr selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Produkte, für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

8. Gewährleistung
Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich auf Menge und Qualität zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich zu erheben (§ 377 HGB). Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir, nach unserer Wahl, zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt. Sind wir zur Nachbesserung oder Neulieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder schlägt Nachbesserung oder Neulieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Das Nacherfüllungsrecht wird für unerhebliche Mängel nicht gewährt.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen  – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder soweit der Besteller, wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Die Haftung für schuldhaft verursachte Körperschäden wird nicht beschränkt. Wir haften, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Sämtliche Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn Änderungen an der gelieferten Ware von dritter Seite vorgenommen wurden oder die Ware verarbeitet wurde.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel infolge unsachgemäßen Gebrauchs, einschließlich der Benutzung ungeeignetem Zubehörs oder ungeeigneter Verbrauchsmaterialien. Die Ansprüche aus der Gewährleistung verjähren 12 Monate nach der Übergabe der Sache.

9. Haftungsbeschränkungen / Verjährung
Soweit in den vorstehenden Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, wird jegliche Haftung, insbesondere auch aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Nicht- oder Schlechterfüllung, einschließlich einer Haftung für Folge- oder mittelbare Schäden, ausgeschlossen. Alle Ansprüche des Bestellers verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten, sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, gelten die gesetzlichen Fristen.

10. Leih- /Testweise Überlassung
Wurden einem Vertragspartner leih- oder  testweise Produkte oder Materialien zur Verfügung gestellt, so bleiben diese Eigentum der POHL Electronic GmbH. Die POHL Electronic hat das Recht, die Leihgeräte jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zurückzufordern. Kommt der Vertragspartner dieser Verpflichtung nicht fristgemäß nach, gelten die Produkte, zu dem jeweiligen Listenpreis, als gekauft.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand, soweit zulässig, ist das Amtsgericht Oranienburg bzw. das Landgericht Neuruppin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts (CISG).

12. Individualvereinbarungen
Individualvereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäfts-bedingungen vor, soweit diese Schriftform aufweisen.

13. Sonstiges
Die Nichtausübung von Rechten durch die POHL Electronic GmbH, bedeutet keinen Verzicht auf derartige Rechte. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht.