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Energieeinsparung bei Industriebeleuchtung

Energie und Kosten sparen

mit effizienteren Leuchtmitteln

Wir beraten Sie gerne, wie Sie bis zu 60% beim Energieverbrauch von Leuchtmitteln einsparen
und somit dauerhaft die Kosten Ihrer Stromrechnung senken können.

Nicht erst aufgrund der aktuellen Entwicklungen gewinnt das Thema Energieeinsparung und Kosteneffizienz immens an Bedeutung. Bereits vorher war der CO2-Abdruck von Unternehmen ein viel diskutiertes Thema und im Fokus der Politik.

Tatsächlich bietet gerade das Thema Leuchtmittel ein, zum Teil ungeahntes, Verbesserungspotential im Bezug auf Einsparungen im Stromverbrauch von bis zu 60%.
Darüber hinaus ergibt sich durch diese Einsparungen auch die Möglichkeit die attraktive Stromnebenkostenrückerstattung für den Gesamtverbrauch Ihrer Firma in Anspruch nehmen zu können.
Oftmals tritt, durch die hohe jährliche Gesamtersparnis, auch die Amortisation der Investition deutlich früher ein, als man es eventuell vorab erwartet hätte.

Wir haben Ihnen hier einmal ein paar Informationen zum Thema Energieeinsparung bei Industriebeleuchtungen zusammengetragen.

Sollten Sie weiterführende Fragen oder Interesse an einem persönlichen Austausch haben – kontaktieren Sie uns gerne!

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Das Einsparpotenzial anhand des Beispiels einer klassischen Produktionshalle

Zustand VOR der Umrüstung:

  • in vielen Produktionshallen kommt noch konventionelle Beleuchtung (HQL; NAL oder Leuchtstofflampen) zum Einsatz
  • aufgrund zum Teil sehr hohem Alters ist diese Beleuchtung oft dringend überholungsbedürftig
  • hohe Instandhaltungskosten durch kurze Wartungsintervalle
  • oftmals werden nicht die von der Berufsgenossenschaft geforderten Vorgaben zur Beleuchtung eingehalten

Zustand NACH der Umrüstung:

  • Einsparung beim Stromverbrauch um bis zu 60%
  • Erfüllung der Auflagen der Berufsgenossenschaft (Vorgabenkonforme Beleuchtungsstärke)
  • Erstattung der Stromnebenkosten (Energiesteuer und Stromsteuer) kann in Anspruch genommen werden. Die Erstattung für den Betrieb umfasst den Gesamtverbrauch des Jahres
  • die Umrüstung auf LED-Beleuchtung kann als Energieeinsparnachweis für die ISO 50001 Zertifizierung eingesetzt werden. Diese ist notwendig für den Spitzenlastausgleich bei KMU-Betrieben

Fazit:
Der Stromverbrauch wird nicht nur zukünftig gesenkt, sondern mit der Stromkostenrückerstattung bekommt das Unternehmen sogar einen nicht zu unterschätzenden Anteil seiner Ausgaben eines Jahres  zurückerstattet. 
Und ganz nebenbei wird mitunter die Arbeitssicherheit durch die Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Auflagen erhöht.
Übrigens ist in einem 3-Schicht-Betrieb die Amortisation mitunter bereits innerhalb eines Jahres erreicht. Es lohnt sich also, sich dem Thema einmal anzunehmen.

Energie- und Stromsteuer – Ermäßigungen für das produzierende Gewerbe

Entnommen aus dem IHK Merkblatt für Energie- und Stromsteuer:

Die „Ökosteuer“ besteht aus zwei Steuern: der Stromsteuer und einem Aufschlag zur Energiesteuer (bis 2006: Mineralölsteuer). Sie wurde am 01.04.1999 im Zuge der „Ökologischen Steuerreform“ eingeführt.

Die Strom- und Energiesteuer wird für bestimmte Energieverbräuche erlassen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder Energieeffizienz bzw. erneuerbare Energien zu fördern. Die Ökosteuer wird für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft ermäßigt, um die im europäischen und internationalen Vergleich hohe Energie- und Stromsteuerbelastung in Deutschland auszugleichen.

Hinzu kommen Begünstigungen für die Stromerzeugung bzw. die KWK-Nutzung, die nicht nur vom produzierenden Gewerbe in Anspruch genommen werden können.

Weitere Informationen finden Sie HIER.

Verbot von Leuchtstofflampen ab 2023 – Neuerungen bei den Europäischen Verordnungen SLR und ROHS

SLR/ELR Verordnung

Ziel dieser EU-Verordnungen ist nicht nur, bestimmte Beleuchtungsprodukte vom Markt zu entfernen, sondern die Entwicklung energiesparender und nachhaltiger Leuchtmittel, die Stärkung der Kreislaufwirtschaft sowie transparente Informationen für die Verbraucher.

Produkte, die nicht die in der SLR-Verordnung geforderte Mindesteffizienz erreichen, dürfen ab bestimmten Stichtagen in Europa nicht mehr hergestellt oder verkauft werden.

RoHS-Richtlinie ab 2023

Diese EU-Richtlinie regelt unter anderem den Umgang mit Quecksilber in Leuchtmitteln. Laut RoHS-Richtlinie ist der Einsatz von Quecksilber in Leuchtmitteln verboten.

Die Richtlinie sieht allerdings Ausnahmen für T5- und T8-Leuchtstofflampen, für Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) sowie für HPD-Lampen und für Lampen mit besonderem Zweck (z. B. UV-C) vor.

Abverkauf und Verwendung gelagerter Restposten sind jedoch weiterhin möglich. Weitere Informationen zu den Verordnungen finden Sie HIER.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Schritte unserer Beratung sind u.a.: Aufnahme des Istzustandes, Lichtberechnung,
Ermittlung und Auswahl der zum Einsatz kommenden Leuchte(n), Angebotserstellung und Amortisationsberechnung.

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an!